Zum Thema Hausratversicherung im Ausland – Eines vorweg: Die Hausratversicherung haftet nur, sofern Du weiterhin in Deutschland gemeldet bist und Dein Auslandsaufenthalt lediglich als klassische Reise zu verstehen ist.

Die in normalerweise in jeder Hausratversicherung enthaltene Außenversicherung versichert Deinen Hausrat auch dann, wenn er sich nicht innerhalb des in der Versicherungspolice aufgeführten Haushalts beziehungsweise in mitversicherten Räumlichkeiten wie Keller, Garagen oder Dachböden befindet. Unter Hausrat im versicherungsrechtlichen Sinne fallen dabei nicht nur Haushaltsgegenstände, sondern versichert sind unter anderem auch:

  • Einrichtungsgegenstände (Dekorationen, Bilder,…). Vorsicht bei Möbeln und Teppichen, hier gelten teilweise besondere Voraussetzungen)
  • technische Geräte und Unterhaltungselektronik (Computer, Fernseher und Stereoanlagen)
  • Gebrauchsgegenstände (Handtücher, Geschirr,…)
  • persönliche Gegenstände (Kleidung, Schmuck)
  • Verbrauchssachen (Nahrungs- und Genussmittel)
  • Bargeld

Hauratversicherung im Ausland (Aussenversicherung) 

 

Sichere Deinen Hausrat auch im Ausland ab – Kameras, Schmuck, Bargeld, uvm.

Es sind nicht nur Sachen versichert, die Dir als Versicherungsnehmer gehören, sondern alle Personen genießen Versicherungsschutz, die mit Dir in diesem gemeinsamen Haushalt leben. Allerdings sind Mieter oder Untermieter nicht mitversichert, da bei diesen versicherungssrechtlich von einem eigenen Haushalt ausgegangen wird. Die Außenversicherung der Hausratversicherung wird auch im Ausland tätig, wobei sich die versicherten Gegenstände nur vorübergehend dort befinden dürfen und vorher im versicherten Haushalt genutzt worden sein müssen.

 

Hausratversicherung im Ausland – Entschädigungsgrenzen
(bis zu welcher Betragshöhe werden Schäden reguliert)

Wichtig: Bedenke, dass die Entschädigungsgrenze meist nur zehn bis zwanzig Prozent der gesamten Versicherungssumme beträgt. Die Entschädigungsgrenzen unterscheiden sich je nach Versicherer.  Beachte ausserdem die speziellen Entschädigungsgrenzen für besondere Kategorien und Wertsachen, sofern diese nicht in Wertschränken von Dir aufbewahrt werden. Weiterführende Informationen und konkrete Angaben liefern die Versicherungspolice oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers.

Beispiel: Die Versicherungssumme beträgt 150.000 Euro. Die Entschädigungsgrenze beträgt 10 Prozent. Bei einem entstehenden Schaden entsteht ein Schadenswert von 20.000 Euro. Daraus resultiert ein Schadensersatz in Höhe von 15.000 Euro. Sprich: Du wirst 5.000 Euro zur Gesamtdeckung des Schadens nicht ersetzt bekommen.

Mein Tipp: Berücksichtige diese Handhabung bei der Festlegung Deiner Versicherungssumme. Gehe von einem möglichen Schadenswert (zum Beispiel bei Wasserrohrbruch) aus und kalkuliere den vermutlich entstehenden Gesamtschaden. Bei 20% Entschädigungsgrenze einfach die Versicherungssumme auf das 5-fache anheben. Somit stellst Du sicher, dass der Schaden vollumfänglich ersetzt wird.  Hier lohnt besonders: Prüfe hierzu unterschiedliche Angebote (Versicherungssumme und prozentuale Entschädigungsgrenze) und vergleiche  diese mit Angeboten anderer Versicherer.

 

WANN ersetzt die Hausratversicherung beim Auslandsaufenthalt

Schaden oder Verlust von Gegenständen werden ersetzt, wenn

  •  Gegenstände sich zuvor im versichterten Haushalt befunden haben
  • Gegenstände werden nur vorübergehend (die Versicherer gehen von maximal drei(!) Monaten aus) im Ausland aufbewahrt

 

WAS ersetzt die Hausratversicherung beim Auslandsaufenthalt

  • Kleidung und Schuhen
  • Schmuck (Uhren, Ketten, Ringe,…)
  • Notebook/Tablet
  • Smartphone
  • Kamera

Voraussetzung: Gegenstände wurden während einer Auslandsreise aus dem PKW, dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung gestohlen. Selbstverständlich sind Gegenstände, die während der Reise erworben wurden, nicht im Versicherungsumfang enthalten. Für diesen Fall empfehlen Versicherer gerne die Reisegepäckversicherung.

Sollten Dir jedoch durch einen Zimmerbrand Gegenstände beschädigt werden, übernimmt die Aussenversicherung der Hausratversicherung jedoch nicht die Kosten. Hier greift dann aber in der Regel die Haftpflichtversicherung des Hotelbesitzers oder des Vermieters.

 

Voraussetzungen der Hausratversicherung im Ausland zur Kostenübername bei einem studienbedingten Auslandsaufenthalt?

  • Hauptwohnsitz (Wohnung/Haus, für die die Hausratversicherung abgeschlossen wurde) in Deutschland (bzw. *DACH) bleibt bestehen. Somit kannst Du Deinen  Lebensmittelpunkt in Deutschland (bzw. *DACH) nachweisen.
  • Du planst keine dauerhafte Auswanderung
  • Du die Auslandssemester Deiner Versicherung vor der Abreise gemeldet hast

VORTEIL ALS STUDENT/IN (1):
Die normalerweise übliche Frist von maximal drei Monaten gilt im Unterschied zum gewöhnlichen Auslandsaufenthalt im besonderen Falle für Studenten und Auszubildende nicht, sondern solange, bis man das Auslandssemester beendet hat. Hierbei ist es sogar unerheblich, ob man am Hauptwohnort eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen hat oder diese über die Eltern abgesichert wurde.

VORTEIL ALS STUDENT/IN (2):
Die meisten Versicherer übernehmen innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten für Deine Auslandssemester Leistungen bis zur vollen Versicherungssumme, die normalerweise vereinbarten Entschädigungsgrenzen entfallen. Die Versicherung gilt dann meist sogar für bis zu zwei Jahre.

WICHTIG ZU WISSEN:
Solltest Du planen, Deine Auslandssemester ausserhalb der EU-Mitgliedsstaaten oder einem anderen Kontinent zu absolvieren, gelten hier andere Regeln. Hier ist es üblich, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschliessen

 

Sonderfall: Dauerhafte Ferienwohnung/-haus

Sollten sich Wohnungsgegenstände (Möbel, Gardinen, Teppiche) dauerhaft in Deiner Ferienwohnung (oder Ferienhaus) befinden,  müssen Du eine eigene Versicherung abschliessen.

Mein Tipp: Informiere Dich über folgende Versicherungsprodukte:

Ferienhausversicherung
Hier gibt es die Möglichkeit, die Hausrat, die Haftpflicht- und die Gebäudeversicherung zu kombinieren.

All-Risk-Hausratversicherung
Bei dieser Versicherungen werden Risiken sowohl im In- als auch im Ausland abgesichert.

Bei Abschluss einer Ferienhausversicherung solltest Du Folgendes beachten:

  • die Versicherungspolice sollte nach deutschem Recht und dem zu folgend auch in deutscher Sprache verfasst sein
  • die Schadensregulierung erfolgt nach deutschen Standards
  • die spezifische Versicherungssteuer des jeweiligen Landes wird berücksichtigt
  • die Versicherung gilt auch für vermietete Immobilien

 

Fazit

Werden auf Reisen oder bei einem Auslandssemester persönliche Gegenstände beschädigt oder gestohlen, übernimmt – unter bestimmten Voraussetzungen – die Hausratversicherung die entstandenen Schäden. Wichtig zu wissen: Das Einhalten oder Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist letztlich entscheidend für die Kostenübernahme seitens der Versicherung. Sollten gewisse Voraussetzungen nicht erfüllbar sein, kann eine Zusatzversicherung oder eine Hausratversicherung vor Ort (im Ausland) die entstandene Versicherungslücke schliessen.