Rechtsschutzversicherung im Ausland

 

Recht haben und Recht bekommen – vor allem im Ausland ein wichtiges Thema

Die wichtigste Frage vorweg: Entscheidend für die Absicherung Deiner Rechtsansprüche im Ausland und der damit verbundenen Rechtsschutzversicherung ist die DAUER DEINES AUSLANDSAUFENTHALTES.

Die deutschen Rechtsschutzversicherungen bieten Dir weltweit in der Regel nur einen zeitlich begrenzten Versicherungsschutz an. Sobald Du Deinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet hast, darfst Du normalerweise mit keinen Leistungen der Rechtsschutzversicherung rechnen. Es gibt Ausnahmen, diese sind aber sorgfältig und am besten vor Deiner Abreise zu prüfen.

Bedenke: Im Ausland werden Rechte und Pflichten meist unterschiedlich gehandhabt als in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das heisst vorweg: Die Gesetze im Ausland werden Dir nicht so vertraut sein als im Inland. Deshalb gilt hier umso mehr: Informiere Dich am besten in beiden Ländern über die vielfältigen Absicherungsmöglichkeiten.

Mein Tipp: Solltest Du Dich aus Deutschland abgemeldet haben und Du deshalb für Deutschland auch keine Rechtsschutzversicherung benötigen, empfehle ich Dir auf jeden Fall eine Versicherung vor Ort. Warum? Ganz einfach: Die Anwälte vor Ort kennen sich nicht nur besser mit dem hiesigen Recht besser aus als deutsche Advokaten, sondern sie wissen auch bestens Bescheid über die praxisübliche Handhabung.

Zum Beispiel: Solltest Du Probleme mit dem Nachbarn haben, wird Dir der Anwalt nicht automatisch raten, bis in die letzte Instanz zu gehen, sondern er wird landesübliche aussergerichtliche Möglichkeiten vorschlagen, wie Du die „Sache“ eleganter und für Dich lohnender aus der Welt bringen kannst. In den meisten Ländern regeln die Menschen Streitigkeiten meist ohne juristische Hilfe. Nicht dass Du mich jetzt falsch verstehst: Es ist nicht so, dass der Streitpunkt dann automatisch mit Gewalt gelöst wird.

Ich, zum Beispiel, lebe und arbeite in Südamerika. Hier ist das Angebot des Rechtsschutzes im Allgemeinen wesentlich geringer und im Verhältnis dazu auch teurer. Man geht zum Anwalt (in der Regel ohne Rechtsschutzversicherung), wenn man der Ansicht ist, auf jeden Fall Recht zu haben. Wenn man dann entgegen der persönlichen Einschätzung den Rechtsstreit dennoch verliert, bezahlt man eben die Kosten vollumfänglich. Das Streiten per se – mit x-Prozessen wegen Nichtigkeiten (Suche mal im Internet nach dem Thema Maschendrahtzaun), wie wir das aus dem DACH kennen – ist eben in den meisten Ländern eher unüblich.

Solltest Du dennoch auf die Absicherung einer Rechtsschutzversicherung aus Deinem Heimatland bestehen, und Du dort dennoch keinen gültigen Wohnsitz mehr vorweisen kannst, gelten bei einigen Rechtsschutzversicherungen folgende Regeln:

  • Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • als angestellter Arbeitnehmer (bindend mit gültigem Arbeitsvertrag) im Ausland sein
  • eine Postanschrift in Deutschland haben
  • eine deutsches Bankkonto besitzen
  • die Absicht besteht, dass Du nur vorübergehend im Ausland sein wirst und später wieder zurückkehrst